Das Landgericht München I hat in seinem Beschluss Az.: 14 S 6310/23 vom 13.07.2023 die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens bestätigt. Die Überzeugung des Amtsgerichts, dass die Polizeimeldung des Beklagten eine nachhaltige Störung des Hausfriedens darstellte, wurde als gerechtfertigt angesehen. Die fristlose Kündigung wurde letztlich aufgrund der fehlenden Nachweisbarkeit der Unverleumdlichkeit der Aussagen des Beklagten und der wiederholten oder lang anhaltenden Beeinträchtigung des Hausfriedens durch die Polizeimeldung begründet.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 6310/23
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die fristlose Kündigung durch die Klägerin wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch den Beklagten war wirksam.
Das Amtsgericht stellte fest, der Beklagte tätigte einen Notruf mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil des Mieters und dessen Lebensgefährtin.
Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts zur Störung des Hausfriedens durch den Beklagten ist nicht zu beanstanden.
Das Amtsgericht hat die Beweise umfassend erhoben und gewürdigt.
Das Berufungsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts gebunden, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestehen.
Die Berufung ersetzt unzulässigerweise die Beweiswürdigung des Amtsgerichts durch ihre eigene.
Das Berufungsgericht sieht keinen Rechtsfehler im angefochtenen Urteil des Amtsgerichts.
Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und wird zurückgewiesen.
Fristlose Kündigung wegen Nachbarstreit: Wenn Hausfrieden bricht
(Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)
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