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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Verurteilter trotz Vorstrafen und Bewährungsversagens den Strafrest zur Bewährung erhalten kann, wenn positive Umstände wie eine lange straffreie Zeit und die Aussicht auf eine Arbeitsstelle überwiegen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und unterliegt bestimmten Weisungen und Auflagen.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ws 200/23


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Verurteilte erfüllte die im vorherigen Verfahren auferlegte Bewährungsauflage zunächst teilweise, zahlte aber nach seiner Abschiebung keine weiteren Raten mehr.
Das Gericht sieht dennoch positive Aspekte, die für eine Strafaussetzung zur Bewährung sprechen.
Der Verurteilte wurde über acht Jahre nicht mehr straffällig und hat inzwischen eine Arbeitsstelle in Aussicht.
Bei erwartbaren Straftaten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität überwiegt die Legalprognose, sodass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, der Verurteilte wird einem Bewährungshelfer unterstellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.


Zweite Chance: Strafaussetzung zur Bewährung trotz Vorstrafen
Eine bedingte Entlassung aus der Strafhaft kann in bestimmten Fällen eine wichtige Möglichkeit sein, um Straftätern eine zweite Chance zu geben und ihre Resozialisierung zu fördern. Das Gesetz sieht in § 57 des Strafgesetzbuchs die Voraussetzungen für eine vorzeitige Strafaussetzung zur Bewährung vor. Hierbei spielen insbesondere Aspekte wie die Persönlichkeit des Verurteilten, die Prognose für sein zukünftiges Verhalten und das Schutzinteresse der Allgemeinheit eine zentrale Rolle. Die Gerichte müssen sorgfältig abwägen, ob der Strafrest ausgesetzt werden kann, ohne dass von dem Verurteilten weitere Straftaten zu befürchten sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine bedingte Entlassung gewährt werden und dem Straftäter die Chance zu einer erfolgreichen Resozialisierung eröffnet werden. In der Folge soll ein konkreter Gerichtsbeschluss zu den Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung näher beleuchtet werden.
Der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Detail
Strafaussetzung zur Bewährung trotz Vorstrafen und Bewährungsversage[…]


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