Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vormerkungsfähigkeit – anfechtungsrechtlicher Erbteilrückübertragungsanspruch

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein anfechtungsrechtlicher Erbteilrückübertragungsanspruch nicht durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden kann, da er sich nicht auf die Übertragung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts richtet. Ein Erbteil ist ein abstraktes Recht am gesamten Nachlass und kann nicht direkt mit einem bestimmten Grundstück in Verbindung gebracht werden.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-12 U 43/23


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der anfechtungsrechtliche Erbteilrückübertragungsanspruch kann nicht durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.
Inhalt des Anspruchs ist die (Rück-)Übertragung des Erbanteils, nicht der einzelnen Grundstücke oder Grundstücksrechte.
Ein Erbanspruch ist nicht auf die Übertragung bestimmter Gegenstände wie Grundstücke gerichtet.
Beim Erwerb eines Erbanteils erhält man keine unmittelbare Berechtigung an einzelnen Nachlassgegenständen.
Auch der grundbuchrechtliche Berichtigungsanspruch nach Erbfall ist lediglich Annex zum Rückübertragungsanspruch.
Die Übertragung eines Erbanteils erfolgt in der Form des § 2033 Abs. 1 BGB, ohne Auflassung oder Grundbucheintragung.
Selbst bei einem Einzelgrundstück als Nachlassgegenstand erwirbt der Erbe nur den Erbteil, nicht das Grundstück selbst.
Eintragungen im Grundbuch betreffen nur die Buchlage, aber nicht den materiellen Rechtsübergang.


Erbrecht: OLG Düsseldorf entscheidet über Vormerkungsfähigkeit von Erbteilrückübertragungsansprüchen
Das System der Erbfolge in Deutschland ist komplex und vielschichtig. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Erbenermittlung und -reihenfolge, spielt auch das Recht der Testamentserrichtung eine zentrale Rolle. Ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts ist zudem der Schutz der Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten, die selbst bei letztwilliger Verfügung eines Erblassers gewisse Anteile am Nachlass erhalten können.

In der Praxis ergeben sich häufig Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Durchsetzung dieser erbrechtlic[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv