Das Gericht wies die Klage der Patientin ab, da der Hausarzt im Behandlungsverlauf sorgfältig, zeitgemäß und fachgerecht gehandelt hatte und keine schadensersatzbegründende Pflichtverletzung vorlag. Die umfangreiche Diagnostik durch den Hausarzt entsprach dem medizinischen Standard, und die Patientin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 5153/21 Hei
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Hausarzt (Beklagte) wurde von Behandlungsfehlern freigesprochen, da er die gebotene Diagnostik durchführte und der medizinische Standard eingehalten wurde.
Eine Stuhluntersuchung zur Erkennung von Parasiten war bei den vorliegenden Symptomen nicht zwingend erforderlich.
Die durchgeführten Untersuchungen wie Gewebeentnahmen, Endoskopien und Labortests entsprachen dem fachärztlichen Standard.
Die fehlende Stuhluntersuchung hatte keinen Einfluss auf die Behandlung und Beschwerdedauer.
Der Sachverständige bestätigte, dass der Hausarzt sorgfältig, zeitgemäß und fachgerecht handelte.
Die Klägerin konnte keinen Behandlungsfehler nachweisen, sodass keine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen.
Leitlinien beschreiben nicht zwingend den medizinischen Standard, entscheidend ist das bewährte fachärztliche Vorgehen.
Die Empfehlung zur Stuhluntersuchung durch einen Gastroenterologen wurde letztlich von diesem selbst kontrolliert, sodass weitere Maßnahmen nicht erforderlich waren.
Falschbehandlung wegen Verdauungsproblemen: Hausarzt haftet nicht für Schäden
(Symbolfoto: Amnaj Khetsamtip /Shutterstock.com)
Verdauungsprobleme und Störungen des Stuhlgangs sind häufige gesundheitliche Beschwerden, die viele Menschen betreffen. Ursachen hierfür können vielfältig sein – von Nahrungsmittelunverträglichkeiten über Reizdarmsyndrom bis hin zu schwerwiegenderen Erkrankungen des Verdauungstrakts. Ist die Ursache nicht klar, kann eine sorgfältige medizinische Abklärung durch den Hausarzt entscheidend sein, um die richtige Diagnose […]