Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung wegen Löschung eines E-Mail-Postfachs und Schlechtleistung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Eine Buchhalterin hat vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht eine fristlose Kündigung abgewendet und erhält damit ihre ausstehenden Gehälter und eine Abfindung von 15.000 Euro brutto. Zudem muss ihr Arbeitgeber ihr ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 147/22


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die fristlose Kündigung durch die Beklagte wurde als unwirksam angesehen, da kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorlag.
Der Vergleich zwischen den Parteien blieb rechtswirksam, sodass das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2020 endete.
Die Beklagte muss die ausstehenden Gehälter für die Monate Mai bis August 2020 sowie die vereinbarte Abfindung an die Klägerin zahlen.
Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin ein endgültiges qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.
Die Abmahnung gegenüber der Klägerin wurde als unbegründet angesehen.
Der Vorwurf der Löschung des E-Mail-Postfachs durch die Klägerin konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden.
Mögliche Pflichtverletzungen wie fehlerhafte Steuererklärungen oder Verstöße gegen das Vier-Augen-Prinzip reichten nicht für eine fristlose Kündigung aus.
Die Klägerin hat Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Vergütungen und der vereinbarten Abfindung.


Fristlose Kündigung: Arbeitgeber scheitert vor Gericht – Was Sie wissen müssen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen in einem besonderen Vertrauensverhältnis. Dieses Verhältnis kann jedoch belastet werden, wenn es zu Unstimmigkeiten oder Vertragsverletzungen kommt. In solchen Fällen sind die rechtlichen Konsequenzen oft komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung.

Ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht ist die fristlose Kündigung. Wann ein Arbeitgeber berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig geht es um schwerwiegende Pflichtverletzungen seitens des Arbeitnehmers, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, in dem ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Das Gericht musste beurteilen, ob die Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorlagen oder ob das Arbeitsverhältnis auf andere Weise beendet wurde.
Der Fall vor dem Thüringer La[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv