Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach einer Unfallflucht von ihrer Versicherungsnehmerin einen Regress in Höhe von 2.500 € fordern, wenn die Unfallflucht als arglistige Obliegenheitsverletzung zu werten ist und die Versicherungsnehmerin keine weiteren schwerwiegenden Folgen nachweisen kann. Ein fehlender Führerschein hat keinen Einfluss auf den Regress, wenn er nicht kausal für den Unfall war.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 S 11/15
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Beklagte wurde wegen Unfallflucht zu einer Zahlung von 2.500 € plus Zinsen an die Klägerin verurteilt.
Das fehlende gültige Führerschein war nicht kausal für den Unfall und daher irrelevant für die Regressforderung.
Die Unfallflucht stellt eine arglistige Obliegenheitsverletzung dar, die der Regressanspruch der Versicherung begründet.
Die Entfernung von der Unfallstelle allein rechtfertigt noch keine besonders schwerwiegende Obliegenheitsverletzung im Sinne von 5.000 € Regress.
Die Beklagte verlor das Recht auf Kausalitätsgegenbeweis, da sie arglistig gehandelt hat.
Die Zeugenaussagen zur Unfallflucht wurden trotz Anschuldigungen der Beklagten als glaubhaft bewertet.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Kosten wurden zwischen den Parteien aufgehoben.
Eine Revision wurde mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen.
Regress bei Unfallflucht: Wie viel muss der Versicherungsnehmer zahlen?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Autoversicherung und bietet Schutz bei Unfällen. Sie kommt für Personenschäden und Sachschäden auf, die der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursacht. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen die Versicherung den Regress nehmen und Zahlungen vom Versicherungsnehmer verlangen kann – etwa bei Obliegenheitsverletzungen wie einer Unfallflucht. In solchen Fällen stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Versicherung tatsächlich Rückgriff nehmen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Das folgende Urteil gibt Aufschluss über die Rechtslage in einem solchen Fall.
Der Fall vor dem Landgericht Köln im Detail
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressa[…]