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Fristgerechte Arbeitnehmerkündigung wegen Betriebsübergang

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin für unwirksam erklärt, da sie in zeitlicher Nähe zu einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde und das Gericht den Verdacht einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs nicht ausschließen konnte. Die Klägerin bleibt daher im Arbeitsverhältnis mit der Beklagten, die nun als neuer Vertragsarbeitgeber dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 418/23


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Kündigung vom 13. Dezember 2021 hat das Arbeitsverhältnis nicht zum 30. April 2022 aufgelöst, da sie wegen des Betriebsübergangs erfolgte.
Das Arbeitsverhältnis ist nach der Verschmelzung am 15. Dezember 2021 auf die Beklagte übergegangen.
Die zweite Kündigung vom 30. November 2021 konnte nach dem Betriebsübergang das bereits übergegangene Arbeitsverhältnis nicht mehr wirksam beenden.
Die von der Beklagten vorgebrachten Kündigungsgründe aus dem Trainee-Programm überzeugten nicht als tatsächliche Motive für die Kündigung.
Die zeitliche Nähe der Kündigungen zum Betriebsübergang indiziert, dass sie wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bestimmt waren.
Als neuer Vertragsarbeitgeber unterliegt die Beklagte dem Kündigungsschutzgesetz, so dass für eine Kündigung ein wichtiger Grund erforderlich ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das arbeitsgerichtliche Urteil hatte keinen Erfolg.


Kündigung bei Betriebsübergang: Gericht erklärt Entlassung für unwirksam
Arbeitnehmerkündigungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Herausforderungen stellt. Insbesondere dann, wenn ein Betriebsübergang die Situation komplizierter macht. In solchen Fällen müssen Unternehmen nicht nur formale Vorgaben beachten, sondern auch die besonderen Kündigungsschutzregeln berücksichtigen. Für Arbeitnehmer steht oft die Frage im Raum, ob eine Kündigung im Zuge eines Betriebsübergangs rechtens ist oder nicht. Gerichte prüfen in solchen Fällen sorgfältig, ob die Kündigung tatsächlich durch den Betriebsübergang bedingt war oder ob andere Gründe eine Rolle spielten. Das Thema ist komplex, aber für alle Beteiligten von hoher Relevanz. Im Folgenden wird ein konkreter Fall dazu analysiert.
Der Fall vor dem Landesa[…]


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