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Freispruch bei Cannabis am Steuer: Neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC

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Das Amtsgericht Dortmund hat einen neuen Grenzwert für THC im Blut von 3,5 ng/ml festgelegt, der ab dem 1. April 2024 für gerichtliche Entscheidungen maßgeblich ist. Der Betroffene wurde freigesprochen, da seine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml unterhalb des neuen Grenzwertes lag. Dieser Fall markiert eine Verschiebung in der Rechtsprechung zum Fahren unter Cannabis-Einfluss.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24

(Symbolfoto: Simol/Canva)


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Dortmund spricht den Betroffenen aufgrund des neuen Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blut frei.
Die festgestellte THC-Konzentration von 3,1 ng/ml liegt unterhalb des neuen Grenzwertes.
Eine vom Bundesministerium eingesetzte Expertengruppe hat den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml empfohlen.
Bei Erreichen dieses Grenzwertes ist eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.
Der neue Grenzwert soll verhindern, dass Personen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum nicht in zeitlichem Bezug zur Fahrt stand.
Das Gericht wertet die Empfehlung der Expertengruppe als antizipiertes Sachverständigengutachten.
Die Situation hinsichtlich § 24a StVG ist rechtlich gleichgeblieben, lediglich die Risikobewertung hat sich geändert.
Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml ist seit dem 01.04.2024 für gerichtliche Entscheidungen maßgeblich.


Neuer THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml – Freispruch für Cannabis-Fahrer in Dortmund
Die Debatte um den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt. Während in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis zum Eigenverbrauch schrittweise liberalisiert wurde, bleiben die rechtlichen Bestimmungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von THC, dem Hauptwirkstoff von Cannabis, weiterhin streng.

Eine zentrale Frage ist dabei, ab welcher Konzentration von THC im Blut das sichere Führen eines Fahrzeugs nicht m[…]


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