Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind aufgrund der fehlenden Erziehungsfähigkeit der Mutter aufgrund einer psychischen Erkrankung auf den Vater übertragen. Die Mutter zeigte ein auffälliges Verhalten und brachte schwere Vorwürfe gegen ihre Familie und den Vater des Kindes vor, welche das Gericht als unglaubwürdig und Ausdruck ihrer psychischen Störung bewertete. Das Gericht entschied auf Basis der Erziehungsfähigkeit und des Kindeswohls, welches stets im Vordergrund steht.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 737 F 51/22
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht übertrug die alleinige elterliche Sorge für das Kind auf den Vater, da die Mutter aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht erziehungsfähig ist.
Die Mutter erhob zunehmend absurde Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen ihre Familie und den Vater, was auf eine schwere psychische Störung hindeutet.
Die Art der psychischen Erkrankung ist für die Feststellung der Erziehungsunfähigkeit unerheblich – entscheidend sind die irrationalen, kindeswohlgefährdenden Handlungen der Mutter.
Es gibt Anzeichen dafür, dass jahrelange Therapien die Erkrankung der Mutter verstärkten anstatt zu heilen.
Die Schilderungen der Mutter zu angeblichen Missbrauchstaten wurden im Laufe der Zeit immer weiter ausgedehnt und unrealistisch gesteigert.
Die Mutter zeigte keine Krankheitseinsicht und verhielt sich gegenüber ihrer Tochter nicht kindgerecht.
Regelmäßiger begleiteter Umgang zwischen Mutter und Kind wurde gerichtlich geregelt.
Sorgerecht entzogen: Wenn psychische Erkrankung das Kindeswohl gefährdet
(Symbolfoto: FotoDuets /Shutterstock.com)
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