Das Amtsgericht Dortmund sprach einen Autofahrer frei, der nach Cannabiskonsum am Steuer eines Pkws gesessen hatte. Die Blutprobe des Betroffenen hatte eine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml ergeben, welche jedoch unter dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml lag. Der Freispruch basiert auf dem neuen Grenzwert, der durch das Cannabisgesetz festgelegt wurde.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24
(Symbolfoto: MStudioImages/Canva)
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Betroffene wurde vom Vorwurf des Fahrens unter THC-Einfluss nach § 24a StVG freigesprochen.
Der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut wurde durch einen neuen Wert von 3,5 ng/ml ersetzt.
Die Änderung basiert auf einer Empfehlung einer Expertengruppe im Rahmen der Cannabis-Gesetzgebung.
Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC soll das Risiko einer verkehrssicherheitsrelevanten Wirkung besser abbilden.
Mit 3,1 ng/ml lag der Wert des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes, daher der Freispruch.
Das Gericht stuft die Expertenempfehlung als antizipiertes Sachverständigengutachten ein.
Die Risikobewertung für Cannabis änderte sich, der neue Grenzwert ist seit 1.4.2024 maßgeblich.
Die Kostenentscheidung erfolgte zugunsten des Betroffenen gemäß gesetzlichen Vorgaben.
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