Das Landgericht Hamburg hat einem Architekturfotografen Schadensersatz in Höhe von 2.875 EUR zugesprochen, nachdem ein spanisches Verlagsunternehmen zwei seiner Fotos auf Twitter ohne Zustimmung veröffentlicht hatte. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter und dient als Mahnung für Unternehmen, die Inhalte von Dritten verwenden, sich vorher um die erforderlichen Rechte zu kümmern.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 310 O 126/22
✔ Das Wichtigste in Kürze
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Nutzung von Fotografien auf Twitter wurde festgestellt.
Der Fotograf als Alleinurheber der Bilder wurde anerkannt.
Die Beklagte muss Schadensersatz in Höhe von 2.875 EUR sowie Anwaltskosten von 1.375,88 EUR zahlen.
Die Höhe des Schadensersatzes wurde als fiktive Lizenzgebühr für die unerlaubte Nutzung bemessen.
Dabei wurden die konkrete Nutzungsart (Twitter) und der begrenzte Zeitraum berücksichtigt.
Die angebliche übliche Lizenzpraxis des Klägers war nicht allein entscheidend für die Schadenshöhe.
Eine Beschränkung auf das deutsche Territorium bei der Schadensberechnung war angemessen.
Der Kläger behält einen finanziellen Anreiz zur gezielten Rechtevergabe.
Das Urteil stellt einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Parteien her.
Urheberrecht verletzt: Fotograf bekommt Schadensersatz für unwissentlich genutzte Bilder
(Symbolfoto: Datenschutz-Stockfoto /Shutterstock.com)
Fotografien spielen in vielen Bereichen eine zentrale Rolle, sei es in der Werbung, in Zeitschriften oder auf Social-Media-Plattformen. Dabei ist es entscheidend, dass die verwendeten Fotos rechtmäßig genutzt werden. Denn Fotografen genießen urheberrechtlichen Schutz für ihre kreativen Werke. Eine unbefugte Verwendung kann daher zu kostspieligen Schadensersatzf[…]