Verbraucher haben bei Verträgen am Wohnsitz Recht auf Widerruf, auch wenn sie genug Zeit hatten, um über den Kauf nachzudenken. Ein Unternehmen, das eine Photovoltaikanlage samt Batterie-Heimspeicher verkauft hatte, muss dem Verbraucher nun den Kaufpreis zurückzahlen.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 119/23
✔️ Das Wichtigste in Kürze
Der Vertrag über den Erwerb einer Photovoltaikanlage und eines Batterieheimspeichers zur privaten Nutzung wurde außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen.
Die Klägerin als Verbraucherin war berechtigt, den Vertrag teilweise hinsichtlich des Batterieheimspeichers zu widerrufen.
Die fehlende Widerrufsbelehrung führt zur unbefristeten Widerrufsmöglichkeit.
Ein Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund fehlenden Überraschungseffekts liegt nicht vor.
Die Klägerin hat den Widerruf fristgerecht erklärt und kann daher teilweise Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Der Widerruf ist unabhängig von möglichen anderen Rechtsbehelfen wie dem Rücktritt wegen Mängeln.
Die Klägerin hat somit Anspruch auf Rückzahlung des Teilkaufpreises für den Batteriespeicher Zug um Zug gegen dessen Rückgabe.
Die beklagte Partei muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Widerrufsrecht bei Photovoltaikanlagen: Verbraucher haben Recht auf Rücktritt
(Symbolfoto: Big Shot Theory /Shutterstock.com)
Verträge über die Anschaffung von Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren immer populärer geworden. Viele Verbraucher entscheiden sich, in eine solche Anlage zu investieren, um den selbst erzeugten Strom privat nutzen zu können. Dabei spielen neben Aspekten wie Umweltschutz und Kosteneinsparungen auch rechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, bietet Verbrauchern wichtige Schutzrechte. In der Praxis können jedoch Unsicherheiten darüber bestehen, unter welchen Voraussetzungen dieses Widerrufsrecht greift und wie es ausgeübt werden kann. Ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema liefert nun wicht[…]