Die Entlassung der Soldatin auf Zeit aus der Bundeswehr wegen Trunkenheitsfahrt und Fehlverhaltens wurde gerichtlich bestätigt, da sie ihre Wohlverhaltenspflicht in erheblichem Maße verletzt und ihre Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit als Soldatin nachhaltig beeinträchtigt hat. Die Entlassung wurde als verhältnismäßig und angemessen bewertet.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 A 107/22
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Entlassung der Soldatin aus der Bundeswehr wegen Trunkenheitsfahrt, Beleidigungen gegenüber Polizisten und unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst war rechtmäßig.
Das Verhalten der Soldatin stellte einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht dar und beeinträchtigte ihre Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit nachhaltig.
Die wiederholte Trunkenheitsfahrt, Beleidigungen gegen Polizisten und Berufung auf Sonderstatus als Soldatin waren besonders gravierend.
Aufgrund häufiger Disziplinlosigkeiten, Unbelehrbarkeit und mangelnder Gewähr zur Erfüllung soldatischer Pflichten war ein Verbleib in der Bundeswehr ausgeschlossen.
Die Entlassung war angemessen und verhältnismäßig, trotz persönlicher Umstände der Soldatin konnte dies ihr Fehlverhalten nicht aufwiegen.
Die regelmäßigen Pflichtverletzungen ließen einen Vertrauensverlust befürchten und gefährdeten die militärische Ordnung ernstlich.
Das Gericht sah keine Ermessungsfehler der Bundeswehr, die entlastenden Gesichtspunkte wurden hinreichend gewürdigt.
Die Anhörung des Personalrats war letztlich unschädlich, da sie das Ergebnis nicht hätte beeinflussen können.
Bundeswehr-Entlassung: Trunkenheitsfahrt und Beleidigungen kosten Soldatin den Job
Die Bundeswehr ist eine der höchst geachteten Institutionen in Deutschland. Soldaten verpflichten sich nicht nur zum Schutz und zur Verteidigung des Landes, sondern übernehmen darüber hinaus eine Vorbildfunktion für die Gesellschaft. Von ihnen wird daher ein einwandfreies Verhalten sowohl im Dienst als auch im Privatleben erwartet.
Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können daher ernsthafte Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung aus dem Dienst. Insbesondere bei Vergehen wie Trunkenheit am Steuer oder groben Beleidigungen gegenüber Amtsträgern sehen sich Disziplinarvorgesetzte oft gezwungen, drastische Maß[…]