Hinterlegung der Miete bei ungeklärter Vermieterstellung rechtmäßig
Wenn ein Vermieter stirbt, kann das für Mieter mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein. Oftmals ist unklar, wer nun als neuer Vermieter auftritt und an wen die Miete zu zahlen ist. In solchen Fällen bietet das Gesetz Mietern die Möglichkeit, die Miete bei Gericht zu hinterlegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter aus einem in der Person des Vermieters liegenden Grund oder aufgrund von Ungewissheit über den Vermieter seine Verbindlichkeit nicht oder nicht sicher erfüllen kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erben des verstorbenen Vermieters unbekannt sind. Mit der Hinterlegung kann der Mieter seine Zahlungspflicht wirksam erfüllen, bis Klarheit über den neuen Vermieter besteht. In der Folge wird ein Gerichtsurteil vorgestellt, das diese Rechtslage näher beleuchtet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Bei Ungewissheit über die Person des neuen Vermieters nach dem Tod des ursprünglichen Vermieters kann der Mieter die Mietzahlung ordnungsgemäß durch Hinterlegung bei Gericht ersetzen.
Die bloße Vorlage eines Testaments durch den potenziellen Erben reicht für den Mieter nicht aus, um die Ungewissheit über den neuen Vermieter zu beseitigen.
Erst die Vorlage eines Erbscheins begründet für den Mieter Klarheit über die Person des neuen Vermieters und beendet den Hinterlegungsgrund.
Die Möglichkeit einer weiteren Zahlung auf das bisherige Vermieterkonto beseitigt den Hinterlegungsgrund nicht, da die Hinterlegung ein Erfüllungssurrogat darstellt.
Eine Kündigung des Mietvertrags durch den Erben wegen Mietrückständen ist unwirksam, wenn die Mietzahlungen für diesen Zeitraum ordnungsgemäß hinterlegt wurden.
Die bloße Eintragung des Erben als neuer Eigentümer im Grundbuch reicht nicht aus, um dem Mieter die Pflicht zur Mietzahlung an den Erben aufzuerlegen.
Das Räumungsbegehren des Erben gegen den Mieter ist unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vorlagen.
➜ Der Fall im Detail
Hinterlegung der Miete bei ungeklärter Vermieterstellung
In einem Fall vor dem Amtsgericht Bottrop (Az.: 8 C 183/23) stritten die Mieter einer Wohnung mit der […]