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WhatsApp-Nachrichten: Wenn private Chats strafrechtliche Folgen haben

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Verbotene Inhalte in WhatsApp: Was Sie besser vermeiden sollten!
Kaum eine andere App auf unserem Smartphone nutzen wir so häufig wie WhatsApp. Für viele Menschen ist der Messenger-Dienst das Kommunikationsmittel Nummer eins geworden. Doch was die wenigsten wissen: Obwohl WhatsApp ein privater Dienst ist, können geteilte Inhalte in Text-, Video- oder Fotoform durchaus strafrechtlich relevant sein und zu einem Strafverfahren führen.

Millionen Nachrichten werden täglich über WhatsApp hin- und hergeschickt. Dabei ist vielleicht nicht immer klar, dass man sich mit bestimmten Inhalten strafbar machen kann – selbst wenn es sich lediglich um eine Nachricht handelt, die man als Teilnehmer einer WhatsApp-Gruppe empfangen hat.

(Symbolfoto:  Diego Cervo. /Canva)


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über digitale Kommunikationskanäle wie WhatsApp kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn man die fraglichen Inhalte nicht selbst erstellt oder versendet hat.

Die Verbreitung bestimmter Inhalte über Messenger-Dienste wie WhatsApp ist in Deutschland verboten und kann zu einem Strafverfahren führen, selbst wenn es sich nur um eine weitergeleitete Nachricht handelt.
Verbotene Inhalte umfassen u.a. Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten, Volksverhetzung, Holocaustleugnung und verfassungsfeindliche Symbole.
Besondere Brisanz haben Fälle, in denen strafbare Inhalte in WhatsApp-Gruppen geteilt werden, da dann alle Mitglieder über die illegalen Inhalte verfügen.
Auch der bloße Besitz gewisser verbotener Inhalte wie Kinderpornografie kann bereits strafbar sein, selbst wenn man sie nicht aktiv verbreitet hat.
Um Strafbarkeit zu vermeiden, sollten erhaltene illegale Inhalte umgehend gelöscht und die entsprechende Gruppe verlassen oder der Absender gemeldet werden.
Die Strafen für Messenger-Vergehen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere des Delikts.
Minderjährige Täter unterliegen dem Jugendstrafrecht, Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.
WhatsApp-Nutzer sollten alle ein[…]


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