Für viele Menschen gilt der Sonntag als schönster Tag der Woche, da an diesem Tag Ruhe und Frieden gesetzlich garantiert sind. Die Freizeit kann auf beliebige Art und Weise genutzt werden und der eigene Garten spielt hierbei nicht selten eine wichtige Rolle. Die Ruhe und der Frieden kann jedoch schnell durch einen Menschen gestört werden, der an diesem Tag seinen Rasen mäht. Es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt erlaubt ist. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.
(Symbolfoto: NinaMalyna./Canva)
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland aufgrund des Lärmschutzes und der Ruhezeiten in der Regel verboten, es sei denn, es liegt ein Notfall oder zwingender wichtiger Grund vor.
Summary
In Deutschland haben Ruhezeiten und Lärmschutz am Sonntag eine besondere Bedeutung, da die Erholung und Entspannung der Menschen an diesem Tag im Vordergrund stehen sollen
Der rechtliche Rahmen für das Rasenmähen wird durch die Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV) geregelt, insbesondere § 7 BimSchV untersagt grundsätzlich den Betrieb von motorbetriebenen Maschinen wie Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen
Ausnahmen vom Verbot gelten nur in Notfällen oder aus zwingenden wichtigen Gründen, z.B. wenn durch sehr hohes Gras eine Brandgefahr droht
Auch an Werktagen gibt es Zeitfenster für das Rasenmähen, in der Regel von 7-20 Uhr, die Mittagsruhe muss ebenfalls beachtet werden
Es wird unterschieden zwischen motorisierten und mechanischen (elektrischen/manuellen) Rasenmähern, für motorisierte Modelle gelten strengere Lärmschutzvorschriften
Mähroboter befinden sich rechtlich in einer Grauzone, einige Bundesländer haben ihren Betrieb an Sonn- und Feiertagen bereits eingeschränkt oder verboten
Bei Verstößen gegen die Verbote drohen bis zu 50.000 Euro Bußgelder, in Bandenburg sogar von bis zu 65.000 Euro
In Einzelfällen können Nachbarn Abmahnungen, Kündigungen oder Unterlassungsklagen erwirken
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung, Urteile erfolgen stets auf Basis des Einzelfalls