Gerichtsurteil: Radfahrer haftet mit 1/3 für Unfall auf Fußgängerfurt
Verkehrsunfälle an Fußgängerfurten sind leider keine Seltenheit. Oft sind es Radfahrer, die trotz geltender Vorschriften die speziell für Fußgänger ausgewiesenen Querungshilfen nutzen und dabei mit abbiegenden Fahrzeugen zusammenstoßen. Hierbei können sowohl Radfahrer als auch Autofahrer Sorgfaltspflichten verletzt haben. Entscheidend ist dann, wie die Verantwortung zwischen den Beteiligten aufgeteilt wird. In einem konkreten Fall, der nun vom Gericht entschieden wurde, ging es um die Haftungsfrage nach einem Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem linksabbiegenden PKW an einer Fußgängerfurt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger fuhr entgegen der Verkehrsvorschriften als Radfahrer über eine Fußgängerfurt, obwohl dies nur für Fußgänger erlaubt war.
Dies stellt einen erheblichen Sorgfaltsverstoß des Klägers dar, da Radfahrer auf Fußgängerfurten für Autofahrer unerwartet auftauchen können.
Die Beklagte als Autofahrerin verletzte ebenfalls ihre Sorgfaltspflicht, indem sie vor dem Linksabbiegen nicht ausreichend auf querende Verkehrsteilnehmer achtete.
Das Gericht sah das Verschulden des Klägers als schwerwiegender an und wies die Klage auf Feststellung einer höheren Haftung der Beklagten ab.
Eine anerkannte Haftungsquote von 2/3 für die Beklagten wurde als angemessen beurteilt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
➜ Der Fall im Detail
Radfahrer auf Fußgängerfurt kollidiert mit linksabbiegendem PKW
Um den vorliegenden Fall zu verstehen, müssen wir uns zunächst die Details des Unfallgeschehens genauer ansehen. (Symbolfoto: Canetti /Shutterstock.com)
Ein Radfahrer befuhr verbotswidrig den Radweg links neben der Straße in südlicher Richtung und näherte sich einer Kreuzung. Zeitgle[…]