Raserei mit Folgen: Fahrverbot für Baustellenraser trotz Jobrisiko
Führerscheinentzug und Fahrverbote sind im Straßenverkehrsrecht ein heikles Thema. Zwar sollen diese Sanktionen den Verkehr sicherer machen, können für Betroffene aber schwerwiegende Folgen haben. Nicht selten steht ein drohender Arbeitsplatzverlust im Raum, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gleichzeitig sind Gerichte verpflichtet, Verkehrssünder angemessen zu bestrafen, um die Einhaltung der Verkehrsregeln durchzusetzen. Der Interessenausgleich zwischen Verkehrssicherheit und persönlichen Härten ist daher eine der zentralen Herausforderungen im Verkehrsrecht. Das nachfolgende Urteil zeigt exemplarisch, wie Gerichte mit dieser Gratwanderung umgehen.
[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 OWi 4211 Js 11910/23 >>>]
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht stellte eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften fest.
Dem Betroffenen wurde eine Geldbuße von 1160 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt.
Der drohende Arbeitsplatzverlust allein rechtfertigt kein Absehen vom Fahrverbot.
Der Betroffene hätte das Fahrverbot vor Arbeitsantritt ableisten können und müssen.
Wer durch Verkehrsverstöße fahrlässig seinen Arbeitsplatz gefährdet, kann sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit berufen.
Die Vorahndungen des Betroffenen über mögliche Rechtsfolgen sind kein Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten.
Eine zeitweilige Arbeitslosigkeit führt nicht zwangsläufig zu einer existenzvernichtenden Härte.
Das Gericht sah ein verkehrserzieherisches Erfordernis für das Fahrverbot gegeben.
➜ Der Fall im Detail
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Folgen: Fahrverbot trotz drohendem Jobverlust
(Symbolfoto: Ollyy /Shutterstock.com)
Ein Verkehrsdelikt mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen beschäftigt das Amtsgericht Landstuhl. Einem angestellten Ba[…]