Online-Fahrzeugkauf: Widerruf nach Verbraucherschutzgesetz gescheitert
Widerrufsrechte beim Online-Fahrzeugkauf sind ein komplexes Thema. Verbraucher, die ein Auto über das Internet erwerben, haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses erlaubt ihnen, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Allerdings gibt es einige Fallstricke zu beachten, damit der Widerruf rechtens ist. Insbesondere die Fristberechnung und die korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht sind entscheidend. Ob ein verspäteter oder formell mangelhafter Widerruf dennoch Erfolg haben kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Widerruf des Online-Kaufvertrags durch den Kläger erfolgte zu spät, da die 14-tägige Widerrufsfrist nach Erhalt der Ware bereits abgelaufen war.
Die Beklagte musste in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben, da dies weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus Systematik, Sinn und Zweck der Regelung erforderlich ist.
Die Verwendung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung ist zwar vorteilhaft, war im konkreten Fall aber nicht zwingend erforderlich.
Ein verspäteter oder unwirksamer Widerruf führt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags nach den Widerrufsregeln.
Das Berufungsgericht bestätigte die Klageabweisung, da dem Kläger kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf zustand.
Ein Rechtsmissbrauch oder Verstoß gegen Treu und Glauben lag seitens des Klägers nicht vor.
Die Höhe einer möglichen Wertersatzpflicht für die Nutzung des Fahrzeugs war nicht verhandlungsbedürftig.
Der Kläger muss die Prozesskosten tragen.
➜ Der Fall im Detail
Vorgeschichte des Online-Fahrzeugkaufvertrags
Im Kern des Rechtsstreits steht der Widerruf eines Online-Kaufvertrags über einen PKW, den der Kläger als Verbraucher am 09. Februar 2022 über die Website der Beklagten abgeschlossen hatte.
(Symbolfoto: ilike[…]