Piloten-Krankentagegeld: OLG klärt Fluguntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit
Private Krankentagegeldversicherungen bieten Schutz gegen Verdienstausfälle bei Krankheiten oder Unfällen, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen. Dabei ist die Bewertung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidend für den Versicherungsschutz. Bei Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen wie Piloten kann die Situation komplexer sein. Die Fluguntauglichkeit kann hier unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt werden.
Genaue Klärung finden solche Fragen oft erst vor Gericht, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer unterschiedliche Auffassungen zur Leistungspflicht haben. Dabei kommt es auf die vertraglichen Regelungen und die Art der Beschäftigung an. Im folgenden Beitrag beleuchten wir ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Krankentagegeld bei Fluguntauglichkeit: Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Piloten die Fluguntauglichkeit mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist, wenn die Vertragsbedingungen dies so vorsehen.
Medizinische Bescheinigung entscheidend: Die Auslegung der Vertragsklausel hängt davon ab, ob eine medizinische Bescheinigung die Fluguntauglichkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit feststellt.
Zeitraum der Krankentagegeldzahlung: Der Kläger hat Anspruch auf Krankentagegeld vom 26.10.2017 bis zum 03.12.2017, da bis dahin Fluguntauglichkeit bestand.
Einstellung der Zahlung bei Wiederherstellung der Flugtauglichkeit: Ab dem 04.12.2017 besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld mehr, da der Kläger wieder als flugtauglich eingestuft wurde.
Bedeutung der ärztlichen Prognose: Der Anspruch des Klägers stützt sich auf ärztliche Prognosen, die seine Arbeitsunfähigkeit bis zum 15.12.2017 bescheinigten, auch wenn das LBA die Flugtauglichkeit bereits am 04.12.2017 feststellte.
Behördliche Genehmigung als Voraussetzung: Das Urteil verdeutlicht, dass in Fällen, wo die Berufsausübung eine behördliche Genehmigung erfordert (wie die Flugtauglichkeit), diese entscheidend für den Versicherungsschutz sein kann.
Berücksichtigung individueller Berufsbedingunge[…]