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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisneuerteilung nach Trunkenheitsfahrt – längere Abstinenz

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Strenge Auflagen für Führerscheinrücknahme nach Trunkenheitsdelikt
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine der möglichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen strenge Auflagen erfüllt werden. Insbesondere muss der Betroffene seine dauerhafte Abstinenz und Verhaltensänderung nachweisen. Hierfür sind medizinische Gutachten und Haarnachweisuntersuchungen erforderlich, die eine verlässliche Prognose über die Fahreignung erlauben.

Die Dauer der geforderten Abstinenzzeit hängt maßgeblich von der Schwere des Einzelfalls ab. Bei besonders hohen Blutalkoholwerten oder Rückfällen kann eine mehrjährige Abstinenzphase verlangt werden, bis die Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Oftmals ist zudem die Teilnahme an einer Therapie oder verkehrspsychologischen Schulung verpflichtend.

Im folgenden Gerichtsfall aus Bayern geht es um einen Mann, der sich nach einer Trunkenheitsfahrt der Herausforderung stellen musste, seine dauerhafte Abstinenz und Verhaltensänderung glaubhaft darzulegen…

[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 23.742 >>>]


✔ Das Wichtigste in Kürze

Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Zulassung der Berufung im Fall der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt abgelehnt.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zur Zulassung der Berufung.
Festgesetzter Streitwert: Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wurde auf 5.000 Euro festgelegt.
Längerer Abstinenznachweis erforderlich: Trotz mehrerer Abstinenznachweise wurde die Fahrerlaubnisneuerteilung nicht gewährt, da die Verhaltensänderung als nicht stabil genug eingeschätzt wurde.
Notwendigkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wurde als notwendig erachtet, um die Eignung zur Fahrerlaubnisneuerteilung zu prüfen.
Rehabilitationsmaßnahmen und Gutachten: Trotz erfolgreicher Rehabilitationsmaßnahmen und mehrerer Abstinenznachweise wurde ein weiteres Gutachten gefordert, das eine stabile Verhaltensänderung bestätigt.


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