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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung bei Fahrradfahrt mit Blutalkoholkonzentration von 1,88 Promille

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Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Fahrten unter Alkoholeinfluss sind eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Auch wenn der Fahrer lediglich ein Fahrrad lenkt, kann bereits eine geringe Alkoholisierung fatale Folgen haben. Grundsätzlich gilt: Wer mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss nüchtern sein. Dies regeln die Fahrerlaubnisvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie sehen vor, dass Führerscheine entzogen werden können, wenn die Fahreignung infrage steht.

Bei Verstößen gegen die Alkoholgrenze kann die zuständige Fahrerlaubnis-Behörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. Es klärt ab, ob der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Wird eine Alkoholproblematik festgestellt oder mangelnde Trennung von Alkoholkonsum und Fahren, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis – selbst bei einer einmaligen Alkoholfahrt.

Ob eine solche Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad rechtmäßig war, behandelt das folgende Gerichtsurteil.

[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 23.1360 >>>]


✔ Das Wichtigste in Kürze

Entziehung der Fahrerlaubnis: Der Kläger verliert seine Fahrerlaubnis für alle Klassen wegen Fahrradfahrt mit 1,88 Promille Blutalkoholkonzentration.
Medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert: Das Landratsamt forderte ein Gutachten zur Fahreignung, welches der Kläger nicht vorlegte.
Kein Ermessen bei Anordnung: Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Behörde bei der Anordnung des Gutachtens keinen Ermessensspielraum hatte.
Definition des Fahrzeugführens: Nach Gerichtsauffassung führt auch der, der ein rollendes Fahrrad lenkt, und nicht nur, wer es schiebt.
Inkonsistente Aussagen des Klägers: Das Gericht fand die Aussagen des Klägers widersprüchlich und nicht glaubwürdig.
Unmittelbare Vollziehung der Entziehung: Die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wurde angeordnet.
Zurückweisung der Rechtsmittel: Sowohl der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz als auch die Berufung wurden abgelehnt.


➜ Der Fall im Detail


Fahrradfahrt mit 1,88 Promille fü[…]


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