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Fortbestehen Arbeitsunfähigkeit – Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld

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Krankengeld-Anspruch nach Arbeitslosigkeit: Gericht prüft Arbeitsfähigkeit
Krankengeld ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmern finanziell unter die Arme greift, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Es sichert einen Teil des entgangenen Einkommens und ermöglicht es, sich auf die Genesung zu konzentrieren. Die Höhe und Dauer der Zahlung richten sich nach verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Krankenversicherung und dem Arbeitsverhältnis.

Ein zentraler Aspekt ist die Frage, wann jemand als arbeitsunfähig gilt und somit Anspruch auf Krankengeld hat. Die Beurteilung erfolgt anhand medizinischer Gutachten, die die Fähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit bewerten. Je nach Einzelfall kann auch die Zumutbarkeit einer anderen Beschäftigung relevant sein. Insbesondere bei Arbeitslosen stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten noch zumutbar sind.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall behandelt, der diese Thematik beleuchtet und Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 1 KR 53/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ablehnung der Berufung: Das Landessozialgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz und wies die Berufung des Klägers zurück.
Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten: Im Berufungsverfahren wurden die außergerichtlichen Kosten nicht erstattet.
Keine Revision zugelassen: Das Gericht ließ keine Revision zu, wodurch die Entscheidung rechtskräftig ist.
Kern des Streits: Der Streitfall betrifft die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit des Klägers und den damit verbundenen Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld.
Medizinische Einschätzung: Verschiedene medizinische Berichte und Gutachten spielten eine zentrale Rolle, insbesondere zur Frage, ob der Kläger in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuführen.
Sozialrechtliche Beurteilung: Es wurde festgestellt, dass der Kläger als arbeitslos gemeldet und dementsprechend nur leichte Tätigkeiten ausführen muss, für die er sich der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestellt hat.
Einschätzung des Gerichts: Das Gericht folgte der Einschätzung, dass der[…]


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