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Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft – Wirksamkeit

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Streit um Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft beigelegt
Im Rechtsstreit zwischen Klägerin und Beklagter wurde entschieden, dass die Berufung der Klägerin gegen ein vorheriges Urteil abgewiesen und die Kosten der Berufung von ihr zu tragen sind, da die aufschiebende Bedingung der Bürgschaft – die Zahlung auf ein bestimmtes Konto – nicht erfüllt wurde. Die Klägerin behauptete, eine bestimmte Zahlstellenklausel in der Bürgschaft sei unwirksam, doch das Gericht fand diese Klausel weder überraschend noch unangemessen benachteiligend und wies daher die Berufung zurück.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 U 123/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klägerin forderte die Auszahlung einer Bürgschaft, die durch eine Zahlstellenklausel beschränkt war, und deren Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Das Gericht lehnte die Forderung ab, da die spezifische Zahlung nicht auf das vertraglich festgelegte Konto erfolgte.
Es wurde festgestellt, dass die Zahlstellenklausel eine übliche und transparente Bedingung in Bürgschaftsverträgen darstellt.
Die Bürgschaft trat nicht in Kraft, da die Klägerin nicht auf das korrekte, verpfändete Konto der Hauptschuldnerin zahlte.
Die Klägerin argumentierte, dass die Klausel überraschend und benachteiligend sei, was das Gericht jedoch nicht bestätigte.
Eine teilweise Zahlung auf das korrekte Konto führte nicht zur Aktivierung der Bürgschaft, da die vollständige Zahlung Bedingung war.
Die Klägerin bleibt auf den Kosten der Berufung sitzen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Bürgschaften und ihre rechtlichen Fallstricke
Eine Bürgschaft ist ein verbreitetes Sicherungsinstrument im Geschäftsleben. Dabei verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger zur Erfüllung einer Verbindlichkeit, falls der Hauptschuldner dieser nicht nachkommt. Besonders bei Anzahlungen von Unternehmen ist eine Anzahlungsbürgschaft üblich, um die Vorauszahlung abzusichern. Oft werden diese Bürgschaften mit zusätzlichen Bedingungen versehen, wie etwa einer Zahlstellenklausel.

Diese konkrete, vertraglich festgelegte Zahlstelle kann jedoch zu rechtlichen Komplikationen führen. Insbesondere die Frage der Wirksamkeit solcher Klausel[…]


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