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Geschwindigkeitsüberschreitung – Ausnahmen von Anordnung eines Fahrverbots

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Fahrverbot wegen Raserei: Gericht bestätigt Strafe trotz Einwänden
Das Kammergericht Berlin änderte das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ab, indem es das Fahrverbot gegen die Betroffene bestätigte, jedoch eine geringere Geldbuße festsetzte, während die weitergehenden Einwände der Betroffenen abgewiesen wurden. Der Fall befasst sich mit einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und betont die Bedeutung des rechtskräftigen Bußgeldbescheids als Grundlage für die verhängten Rechtsfolgen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ws (B) 652/13 – 162 Ss 187/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Kammergericht Berlin bestätigte das Fahrverbot, reduzierte jedoch die Geldbuße.
Der Fall dreht sich um eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h in einer geschlossenen Ortschaft.
Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen führte zur Teiländerung des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten.
Die Einschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen war wirksam und das Gericht konnte keine neuen Feststellungen zum Schuldspruch treffen.
Der Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten in Berlin war rechtskräftig und bildete die Grundlage für die Urteilsfindung.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen wurden bei der Bemessung der Geldbuße nicht als relevant erachtet.
Die verhängte Geldbuße und das Fahrverbot sollen der Abschreckung dienen und zukünftige Verkehrsverstöße der Betroffenen verhindern.
Die Existenz der Betroffenen wurde durch das Fahrverbot nicht gefährdet, daher wurden keine Ausnahmen von der Regelung gemacht.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens vier Monate nach Rechtskraft des Urteils.
Trotz früherer Verkehrsverstöße gab es keinen Anlass, von einem Fahrverbot abzusehen, da keine unbillige Härte vorlag.


Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahrverbote sind neben Geldbußen eine häufige Sanktion für Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr. Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können als grobe Pflichtverletzung gewertet werden und zur vorübergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

In der Regel sehen die Bußgeldkataloge bei erhe[…]


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