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Einräumung eines Altenteilrechts – Entfall des Rechts bei Umzug in betreute Wohnung

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Altenteilrecht – Kein Anspruch auf Zahlungen nach Umzug in betreute Wohnung
Im vorliegenden Fall beim Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 5 U 32/11, ging es um die Frage des Fortbestands eines Altenteilrechts nach einem Umzug des Berechtigten in eine betreute Wohnung. Das Gericht entschied, dass das Altenteilrecht nicht mehr fortbesteht, nachdem der Berechtigte, ursprünglich Inhaber eines notariell vereinbarten Wohnrechts, in eine Mietwohnung umgezogen ist und ambulant betreut wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 32/11 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in der Sache Az.: 5 U 32/11 entschieden, dass das eingeräumte Altenteilrecht eines Erblassers erlischt, sobald dieser in eine betreute Wohnform umzieht.
Der ursprüngliche Anspruch des Erblassers auf eine umfassende Altersversorgung durch das Wohnrecht wird hinfällig, wenn er nicht mehr in der Immobilie wohnt, auf der das Recht lastet.
Der Erblasser hatte keinen Erfolg mit dem Anspruch auf Zahlung von Warmmiete und Wert ersparter Pflegeleistungen nach seinem Umzug.
Die Kläger konnten für einen bestimmten Zeitraum Zahlungen für Warmmiete gerichtlich durchsetzen, bevor das Wohnrecht mit dem Tod des Erblassers erlosch.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen fokussierten sich auch auf die Interpretation des Vertrags hinsichtlich der Wohn- und Pflegevereinbarungen.
Der Vertrag enthielt keine Regelung für den Fall eines dauerhaften Umzugs in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohnform, was eine Lücke in der Vertragsgestaltung darstellte.
Eine ergänzende Vertragsauslegung führte dazu, dass der Anspruch auf Nutzung des Wohnrechts durch den Erblasser aufgrund seiner neuen Wohnsituation nicht mehr gerechtfertigt war.
Die finanziellen Forderungen des Klägers wurden nur teilweise anerkannt, und die Gerichtskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.


Altenteilsrechte und betreute Wohnformen
Das Altenteilsrecht stellt eine spezielle Form der Wohnrechtsbegründung dar, bei der ein Grundstück unter Vorbehalt bestimmter Nutzungsrechte übertragen wird. Typischerweise umfassen solche Vereinbarungen neben dem Wohnrecht auch Ansprüche auf Versorgung, Pflege und Unterhalt des Altenteilsberechtigten.

Eine betreute Wohnform hingegen bietet älteren Menschen[…]


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