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Notwendige Erreichbarkeit eines Hinterliegergrundstücks bei Existenz alternativer Zuwege

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Notwegrecht verneint: Eigene Grundstücke bieten zumutbare Zugangsalternativen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung Az.: I-9 U 4/13 festgestellt, dass dem Kläger kein Notwegrecht über das Grundstück der Beklagten zusteht, um sein angrenzendes Grundstück B… zu erreichen, da der Kläger bereits über eigene Grundstücke einen ausreichenden Zugang hat. Trotz fehlender direkter öffentlicher Anbindung des Grundstücks B… entschied das Gericht, dass die bestehende Verbindung über die Grundstücke des Klägers ausreichend ist und somit die Nutzung des Weges über das Grundstück der Beklagten nicht notwendig macht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-9 U 4/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Düsseldorf hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Klage des Klägers abgewiesen.
Dem Kläger wurde kein Notwegrecht zugesprochen, da er bereits über seine eigenen Grundstücke einen ausreichenden Zugang hat.
Der Kläger kann sein Grundstück B… über vorhandene, eigene Grundstücke erreichen, wodurch ein Notweg über das Grundstück der Beklagten nicht erforderlich ist.
Es wurde festgestellt, dass die Nutzung des Beklagtengrundstücks nicht notwendig ist, um die ordnungsgemäße Nutzung des Wohngrundstücks B… sicherzustellen.
Die bestehenden Wege über die Grundstücke des Klägers bieten eine ausreichende und zumutbare Verbindung.
Der Zugang über die Grundstücke des Klägers minimiert die Belastung für die Beklagten im Vergleich zur Nutzung ihres Grundstücks als Notweg.
Das Gericht legte strenge Maßstäbe an die Notwendigkeit eines Notwegrechts an und wies die Notwendigkeit in diesem Fall zurück.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.


Notwegrecht für Hinterliegergrundstücke
Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann der Eigentümer eines Grundstücks, dem die für eine ordnungsgemäße Nutzung erforderliche Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt, von den Nachbarn die Duldung einer Wegerechts verlangen. Dieses sogenannte Notwegrecht dient dazu, die Erschließung des betroffenen Grundstücks sicherzustellen.

Die Voraussetzungen für die Einräumung eines solchen Notwegrechts sind streng geregelt. Insbesondere muss […]


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