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Kollision zwischen überholenden Pkw und linksabbiegendem Viehanhängergespann

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Verkehrsunfall: Alleinhaftung des Linksabbiegers bei Kollision mit überholendem Pkw
Im Fall des Oberlandesgerichts München Az.: 10 U 3878/13 geht es um einen Verkehrsunfall, bei dem der Beklagte zu 1) aufgrund schwerer Verkehrsverstöße des linksabbiegenden Drittwiderbeklagten zu 2) beim Überholen involviert war; das Gericht entschied auf Alleinhaftung des Drittwiderbeklagten. Der Schadensersatz, einschließlich vorgerichtlicher Kosten, wurde aufgrund sachverständiger Bewertung der Reparaturkosten, die durch Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten gerechtfertigt waren, neu festgelegt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 3878/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Beklagte zu 1) war in einen Verkehrsunfall mit einem linksabbiegenden Viehanhängergespann involviert, wobei er keine Mithaftung trägt.
Der Drittwiderbeklagte zu 2) hat seine Verkehrspflichten als Linksabbieger missachtet, wodurch es zur Alleinhaftung kam.
Das Gericht hat die Beweisaufnahme wiederholt und sich auf Gutachten gestützt, die den Beklagten zu 1) als nicht wahrnehmbar während des Überholens darstellen.
Die Unabwendbarkeit des Unfalls konnte vom Beklagten zu 1) nicht nachgewiesen werden, was für die Haftungsverteilung jedoch irrelevant ist.
Der Schaden am Fahrzeug des Beklagten zu 1) umfasst neben den Reparaturkosten auch Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten.
Das Urteil betont, dass Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten unter bestimmten Umständen erstattungsfähig sind.
Die Schadensregulierung basiert auf einem ergänzenden Gutachten, das typische Kosten in Fachwerkstätten berücksichtigt.
Die Kostenentscheidungen für beide Instanzen basieren auf den Anteilen der Parteien an den Prozesskosten und den außergerichtlichen Kosten.


Verkehrsunfälle beim Überholen und Linksabbiegen
Überholvorgänge und Linksabbiegemanöver zählen zu den risikobehaftetsten Situationen im Straßenverkehr. Beide Fahrmanöver erfordern höchste Aufmerksamkeit und umsichtiges Handeln aller Beteiligten. Überholen bedeutet, andere Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage zu überholen – eine heikle Situation mit erhöhtem Unfallrisiko. Gleichzeitig müssen Linksabbieger stets auf entgegenkommende sowie nachfolgende Fahrzeuge achten.

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