OLG Brandenburg: Objektive Streitwertbemessung bei Wettbewerbsunterlassungsklage
Im vorliegenden Fall des OLG Brandenburg (Az.: 6 W 124/23) wurde die Beschwerde der Beklagten gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts von 25.000 € in einer Unterlassungsklage abgewiesen, wobei die Entscheidung die Bedeutung des Unterlassungsanspruchs und das objektive Interesse des Klägers an der Anspruchsverwirklichung betont.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Gebührenstreitwert bei Unterlassungsklagen bemisst sich nach dem objektiven Interesse des Klägers, nicht nach subjektiven Vorstellungen.
Im konkreten Fall wurde der Streitwert von 25.000 € für die Unterlassung des Angebots einer Spirituose mit der Bezeichnung „ohne Zucker“ als angemessen betrachtet.
Die Beschwerde der beklagten GmbH gegen die Streitwertfestsetzung wurde zurückgewiesen, da das Gericht den Streitwert auf Basis objektiver Kriterien und üblicher Praxis in ähnlichen Fällen festlegte.
Das Urteil bestätigt, dass bei der Bestimmung des Gebührenstreitwerts das wirtschaftliche Interesse des Klägers und die durchschnittlichen Umstände des Falls maßgeblich sind.
Eine Anpassung des Streitwerts nach unten kommt nur in Betracht, wenn die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer ist, was hier nicht der Fall war.
Die Entscheidung stützt sich auf ständige Rechtsprechung und verdeutlicht die Bedeutung einer objektiven Streitwertbestimmung in Unterlassungsklagen.
Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsklagen
Im Gerichtsalltag spielen Unterlassungsklagen eine bedeutende Rolle. Diese Form der Klage zielt darauf ab, eine unerwünschte Handlung zu unterbinden. Dabei geht es häufig um Verstöße gegen Markenrechte, Urheberrechte oder Wettbewerbsrecht. Die zentrale Frage ist jedoch: Wie wird der Streitwert bei einer Unterlassungsklage bestimmt?
Der Streitwert bildet die Grundlage für die Berechnung der anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Für den Kläger und Beklagten ist daher von großer Bedeutung, dass der Streitwert sachgerecht festgelegt wird. Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um eine angemessene Bewertung des objektiven wirtschaftlic[…]