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Nachlasspfleger – Höhe des zustehenden Stundensatzes

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Stundensatz für Nachlasspfleger: Was ist angemessen?
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte in seinem Beschluss vom 09.08.2023 die Vergütung eines Nachlasspflegers. Die Beschwerde eines Beteiligten gegen die Festsetzung der Vergütung wurde zurückgewiesen. Die Höhe des Stundensatzes für die Nachlasspflege wurde als angemessen erachtet, basierend auf der Komplexität und dem Umfang der Pflegschaft sowie den erforderlichen Fachkenntnissen des Pflegers.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 W 26/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Rückweisung der Beschwerde: Das OLG Bamberg wies die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg zurück.
Kostentragung: Der beschwerdeführende Beteiligte muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
Festlegung der Vergütung: Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung basierend auf einem Stundensatz von 110 € zzgl. MwSt. für seine Tätigkeit.
Berechnungsgrundlage: Die Vergütung richtet sich nach den Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaft.
Keine festen Stundensätze: Das Gesetz gibt keine festen Stundensätze für Nachlasspfleger vor, sie variieren je nach Komplexität des Falles.
Dokumentation der Tätigkeit: Der Nachlasspfleger dokumentierte seinen Zeitaufwand und Tätigkeiten angemessen.
Ausschlagung des Erbes irrelevant: Die behauptete Erbausschlagung des Beschwerdeführers hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Keine Rechtsbeschwerde: Das Gericht sah keine Gründe für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde.

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