Überzogene Gehaltserhöhung: Geschäftsführer muss Schadenersatz leisten
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers festgestellt, der sich unerlaubt höhere Gehälter auszahlte. Die ursprüngliche Vergütung konnte nicht einseitig vom Geschäftsführer geändert werden, da hierfür eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung notwendig gewesen wäre. Der Geschäftsführer wurde zu Schadensersatz verurteilt, wobei eine teilweise Entlastung für bestimmte Jahre durch die Gesellschafterversammlung anerkannt wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Pflichtverletzung des Geschäftsführers: Eigenmächtige Erhöhung seines Gehalts ohne Zustimmung der Gesellschafter.
Vertragswidriges Handeln: Übersteigung der vereinbarten Vergütung durch den Geschäftsführer.
Bedeutung der Gesellschafterversammlung: Entscheidungen über Gehaltserhöhungen bedürfen der Zustimmung der Gesellschafter.
Schadensersatzanspruch: Der Geschäftsführer wird wegen der unrechtmäßigen Gehaltserhöhung zu Schadensersatz verurteilt.
Teilweise Entlastung: Für bestimmte Jahre wurde eine Entlastung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen.
Trennung von Interessen: Wichtigkeit der Trennung zwischen persönlichen Interessen des Geschäftsführers und den Interessen des Unternehmens.
Kein Anspruch auf erhöhte Vergütung: Auch bei Angemessenheit besteht ohne Zustimmung der Gesellschafter kein Recht auf erhöhtes Gehalt.
Erfordernis der Gesellschafterentscheidung: Klare Feststellung, dass ohne Entscheidung der Gesellschafterversammlung keine Änderungen in der Vergütung des Geschäftsführers legitim sind.
Geschäftsführer und Gehaltserhöhung: Juristische Aspekte
Die Position eines Geschäftsführers ist in Unternehmen von großer Bedeutung. Er trägt eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten und hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens. In diesem Zusammenhang spielt auch die Frage der Vergütung eine wichtige Rolle.
Pflichtverletzung durch Gehalt[…]