Fristlose Kündigung: Vermögensdelikte als Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen des Verdachts auf Betrugsversuch zu Lasten des Arbeitgebers. Der Kläger, ein Projektleiter, hatte versucht, sich unrechtmäßig Vermögensvorteile zu verschaffen, indem er übermäßige Materialbestellungen aufgab. Das Gericht bewertete sein Verhalten als schwerwiegenden Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Fristlose Kündigung: Bestätigung der Kündigung durch das Landesarbeitsgericht Köln aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen des Klägers.
Verdacht auf Betrug: Der Kläger steht im Verdacht, versucht zu haben, sich durch überhöhte Bestellungen einen finanziellen Vorteil zu Lasten seines Arbeitgebers zu verschaffen.
Projektleiter-Position: Der Kläger war in einer vertrauensvollen Position als Projektleiter tätig.
Unrechtmäßige Materialbestellungen: Bestellungen, die betrieblich nicht gerechtfertigt waren und einen erheblichen Vermögensnachteil für den Arbeitgeber bedeuteten.
Vertrauensbruch: Das Gericht sah in dem Verhalten des Klägers einen erheblichen Vertrauensbruch.
Rechtfertigung der fristlosen Kündigung: Trotz des lediglich versuchten Betrugs wurde die Kündigung als gerechtfertigt angesehen.
Keine Berufung zugelassen: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts wurde bestätigt und eine Revision nicht zugelassen.
Pflicht zur Rücksichtnahme: Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB durch den Kläger.
Vermögensdelikte und ihre Folgen
Im Arbeitsrecht spielt die fristlose Kündigung eine wichtige Rolle, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. In diesem Zusammenhang sind Vermögensdelikte, die zu Lasten des Arbeitgebers begange[…]