Gestärkte Mitarbeiterrechte: Gericht kippt begrenzte Führungsverträge
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die befristete Übertragung einer Führungsposition nicht mit dem Ablauf des 31. Juli 2019 endete. Der Kläger, ein langjähriger Mitarbeiter des SWR, behält seinen Anspruch auf die Realisierung größerer Filmprojekte. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten führten zu teilweisen Änderungen des ursprünglichen Urteils.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Befristete Übertragung der Führungsposition des Klägers wurde nicht mit Ablauf des 31. Juli 2019 beendet.
Der Kläger bleibt berechtigt, jährlich ein Filmprojekt zu realisieren oder alle zwei Jahre ein größeres Projekt.
Der Kläger ist seit 1993 beim SWR beschäftigt und hatte zuvor als freier Mitarbeiter begonnen.
Es gab eine Änderungsvereinbarung in 2008, die neue Aufgaben und die Fortführung bestehender Bedingungen festlegte.
Die Befristung der Führungsposition war an einen Tarifvertrag zur befristeten Übertragung von Leitungsfunktionen gekoppelt.
Es gab mehrere Verlängerungen der Führungsposition des Klägers.
Der Kläger erhielt für seine Filmprojekte mehrere Auszeichnungen.
Interne Revisionen und Gespräche bezüglich der Einhaltung der Vereinbarungen und der zukünftigen Projekte des Klägers fanden statt.
Befristete Führungspositionen im Fokus
Mit dem Arbeitsrecht wird eine intensive Verbindung verschiedener Führungsaufgaben und ihrer zeitlichen Begrenzungen erforscht. Ein Schlüsselthema in diesem Kontext ist die befristete Übertragung einer Führungsposition, ein Vorgang, der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor spezielle Herausforderungen stellt.
Die Frage nach der Wirksamkeit von befristeten Führungspositionen ist juristisch hochkomplex und betrifft eine Vielzahl von Beschäftigten in Organisationen aller Art. Zudem beleuchtet sie die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus solchen Vereinbarungen ergeben.[…]