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Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeug – dolo-agit-Einrede

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Leasing-Audi nach Unfall schrottreif – Fahrer ohne Chance auf Schadensersatz?
Das Urteil des AG Wuppertal behandelt einen Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug. Der Kläger, als Leasingnehmer des beschädigten Audi, macht gegen die Beklagten, inklusive der Kfz-Versicherung, Schadensersatzansprüche geltend. Die Beklagten werden zur Zahlung verurteilt, wobei die Höhe der Kosten teilweise umstritten war. Zentrale Aspekte sind die Bewertung der Reparaturkosten, die Mietwagenkosten und der Umgang mit der dolo-agit-Einrede.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 37 C 22/20  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verkehrsunfall: Der Kläger war in einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug involviert.
Schadensersatzforderung: Der Kläger fordert Schadensersatz für Reparaturkosten, Mietwagenkosten und weitere Auslagen.
Leasingfahrzeug: Der beschädigte Pkw war ein Audi, der von der Audi Leasing GmbH geleast wurde.
Reparaturkosten: Ein wesentlicher Streitpunkt waren die Höhe und die Notwendigkeit der Reparaturkosten.
Mietwagenkosten: Die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit wurden ebenfalls geltend gemacht.
dolo-agit-Einrede: Diese Einrede spielte eine Rolle im Hinblick auf die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche.
Gerichtsentscheidung: Die Beklagten wurden zur Zahlung eines Großteils der geltend gemachten Kosten verurteilt.
Ermächtigung durch Leasinggeber: Der Kläger war ermächtigt, die Schadensersatzansprüche im Namen der Audi Leasing GmbH geltend zu machen.

Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeug
Es geht hier um einen Verkehrsunfall, bei dem ein Leasingfahrzeug beschädigt wurde. Der Leasingnehmer macht gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung Schadensersatzansprüche gel[…]


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