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Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aufgrund von Kinderbetreuung

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Corona-Notbetreuung überfordert berufstätige Eltern: Ist fristlose Kündigung die Lösung?
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat in seinem Urteil die fristlose Kündigung einer alleinerziehenden Mutter aufgrund von Arbeitsverweigerung wegen fehlender Kinderbetreuung während der COVID-19-Pandemie für unwirksam erklärt. Die Klägerin hatte wegen der Schließung von Kitas und der Empfehlung, Großeltern nicht einzubeziehen, keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind. Das Gericht erkannte ein berechtigtes Leistungsverweigerungsrecht der Mutter an und bewertete die Kündigung als unangemessen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Sa 191/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung: Die fristlose Kündigung einer alleinerziehenden Mutter wurde für unwirksam erklärt.
Arbeitsverweigerung wegen Kinderbetreuung: Hauptgrund der Kündigung war die Arbeitsverweigerung aufgrund fehlender Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie.
Schließung von Kitas: Aufgrund der Pandemie wurden Kitas geschlossen, was die Kinderbetreuung unmöglich machte.
Empfehlung gegen Betreuung durch Großeltern: Die Mutter folgte der Empfehlung, ihre Kinder nicht durch die Großeltern betreuen zu lassen.
Leistungsverweigerungsrecht der Mutter: Das Gericht erkannte ein berechtigtes Leistungsverweigerungsrecht der Klägerin an.
Anspruch auf bezahlte Freistellung: Die Mutter beanspruchte eine bezahlte Freistellung, die ihr zunächst verweigert wurde.
Fehlende alternative Betreuungsmöglichkeiten: Es gab keine zumutbaren Alternativen zur Kinderbetreuung für die Mutter.
Bewertung der Kündigung als unverhältnismäßig: Das Gericht sah die Kündigung als unverhältnismäßige Reaktion auf die Si[…]


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