Fluggastrechte: Anspruch auf Ausgleich unabhängig vom Einfinden
Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg stellt klar, dass Fluggästen ein Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Fluges zusteht, unabhängig davon, ob sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben. Dies gilt auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war. Die Entscheidung betont die Wichtigkeit der Fluggastrechte und setzt ein Zeichen für den Schutz der Passagiere bei Flugunannehmlichkeiten.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 48 C 46/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei großer Verspätung unabhängig vom rechtzeitigen Einfinden zur Abfertigung.
Gültigkeit des Anspruchs auch bei Flügen, die Teil einer Pauschalreise sind.
Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung EGV 261/2004 auf den Fall.
Unwichtigkeit des rechtzeitigen Einfindens zur Abfertigung für den Ausgleichsanspruch bei tatsächlicher Beförderung.
Klare Abgrenzung, dass die spezielle Verjährungsvorschrift des Pauschalreiserechts hier nicht anwendbar ist.
Keine Anrechnung von Entschädigungsleistungen des Pauschalreiseveranstalters auf den Ausgleichsanspruch.
Bestätigung der Nicht-Verjährung des Anspruchs auf Ausgleichszahlung.
Betonung des Schutzes der Fluggäste und der Ziele der Fluggastrechteverordnung.
Reiserecht und Fluggastrechte: Ein ständiges Ringen um Fairness
(Symbolfoto: Roman Kosolapov /Shutterstock.com)
Im Bereich des Reiserechts sind Ausgleichsansprüche von Fluggästen ein häufig diskutiertes Thema. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Umständen Passagiere Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend machen können, insbesondere wenn es um große Verspätungen oder Flugausfä[…]