Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausgleichsanspruch Fluggast unabhängig vom rechtzeitigen Einfinden zur Abfertigung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Fluggastrechte: Anspruch auf Ausgleich unabhängig vom Einfinden
Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg stellt klar, dass Fluggästen ein Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Fluges zusteht, unabhängig davon, ob sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben. Dies gilt auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war. Die Entscheidung betont die Wichtigkeit der Fluggastrechte und setzt ein Zeichen für den Schutz der Passagiere bei Flugunannehmlichkeiten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 48 C 46/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei großer Verspätung unabhängig vom rechtzeitigen Einfinden zur Abfertigung.
Gültigkeit des Anspruchs auch bei Flügen, die Teil einer Pauschalreise sind.
Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung EGV 261/2004 auf den Fall.
Unwichtigkeit des rechtzeitigen Einfindens zur Abfertigung für den Ausgleichsanspruch bei tatsächlicher Beförderung.
Klare Abgrenzung, dass die spezielle Verjährungsvorschrift des Pauschalreiserechts hier nicht anwendbar ist.
Keine Anrechnung von Entschädigungsleistungen des Pauschalreiseveranstalters auf den Ausgleichsanspruch.
Bestätigung der Nicht-Verjährung des Anspruchs auf Ausgleichszahlung.
Betonung des Schutzes der Fluggäste und der Ziele der Fluggastrechteverordnung.

Reiserecht und Fluggastrechte: Ein ständiges Ringen um Fairness
(Symbolfoto: Roman Kosolapov /Shutterstock.com)

Im Bereich des Reiserechts sind Ausgleichsansprüche von Fluggästen ein häufig diskutiertes Thema. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Umständen Passagiere Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend machen können, insbesondere wenn es um große Verspätungen oder Flugausfä[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv