WEG-Verwaltungskosten: Zahl der Einheiten oder Wohnfläche?
Das Gericht hat entschieden, dass die Klage abgewiesen wird und die Kosten des Rechtsstreits von den Klägern zu tragen sind. Im Kern ging es um die Frage, ob die Verwaltervergütung nach der Zusammenlegung zweier Wohneinheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft reduziert werden kann. Das Gericht bestätigte die Verteilung der Verwalterkosten nach Miteigentumsanteilen und nicht nach der Anzahl der Wohnungen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 22a C 226/21 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
- Klage abgewiesen: Die Kläger, Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind mit ihrer Klage gescheitert.
- Verwaltervergütung: Trotz der Zusammenlegung von zwei Wohnungen in eine Einheit, bleibt die Verwaltervergütung für beide Einheiten bestehen.
- Miteigentumsanteile: Die Verteilung der Verwaltungskosten basiert auf den Miteigentumsanteilen, nicht auf der Anzahl der Wohneinheiten.
- Keine Halbierung der Kosten: Die Kläger begehrten eine Halbierung der Verwalterkosten durch die Zusammenlegung, was abgelehnt wurde.
- Teilungserklärung relevant: Die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft ist maßgeblich für die Kostenverteilung.
- Verwaltervertrag: Der bestehende Verwaltervertrag, der eine spezifische Vergütung pro Wohnung vorsieht, bleibt unberührt.
- Kosten des Rechtsstreits: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
- Wirtschaftsjahre: Trotz möglicher Falschberechnungen in den Wirtschaftsjahren müssen diese Fehler auf andere Weise korrigiert werden, nicht durch die Jahresabrechnung.
Verteilungsfragen bei WEG-Verwaltungskosten
In der Welt des Wohneigentums spielen Verteilungsfragen eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um die Verwaltungskosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geht. Diese Thematik berührt nicht nur die grundlegenden Aspekte des Immobilienrechts, sondern auch die Feinheiten der Kostenverteilung und Vertragsauslegung. Eine Schlüsselfrage dabei ist, wie die Verwaltervergütung auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt wird. Hierbei kann es zu Konflikten kommen, vor allem wenn durch Zusammenlegung von Wohneinheiten neue Gegebenheiten entstehen. Die Frage, ob sich die Verteilung der Verwaltungskosten an der Zahl der Einheiten oder der Höhe der Miteigentumsanteile (MEA) orientiert, ist dabei von besonderer Bedeutung. Dieser Sachverhalt wirft nicht nur Fragen zur korrekten Berechnung der Jahresabrechnung auf, sondern tangiert auch die rechtlichen Grundlagen, wie sie in der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag festgehalten sind. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie ein aktuelles Urteil diese Fragen behandelt und welche Auswirkungen dies für Eigentümer und Verwalter hat. Lassen Sie sich in die Welt der WEG-Verwaltung entführen, in der Gerichtsentscheidungen und rechtliche Details entscheidend für das Verständnis und die Handhabung solcher Verteilungsfragen sind.
Streitpunkt: Verteilung der Verwaltervergütung in einer WEG
Das Amtsgericht Hamburg hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage der Verteilung der Verwaltervergütung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befasst. Im Kern des Rechtsstreits stand die Auseinandersetzung zweier Eigentümer, die ihre Wohnungen zu einer einzigen Wohnung zusammengelegt hatten. Sie forderten, dass die Kosten für die Verwaltervergütung nur noch einmal statt für beide Wohnungen angesetzt werden….