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Fahrzeugkaufvertrag – „Ketten-Rückabwicklung“ wegen falscher Kilometerangaben

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Käuferin gewinnt Rückabwicklung wegen falscher Kilometerangaben
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 12.05.2023 entschieden, dass ein Fahrzeugkaufvertrag aufgrund falscher Kilometerangaben rückabzuwickeln ist. Die Beklagte muss der Klägerpartei den Kaufpreis von 17.000,00 € zuzüglich Zinsen erstatten und das Fahrzeug zurückerhalten. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 28.05.2022 in Annahmeverzug befindet und für jedes Verzögerungstag eine Gebühr zahlen muss.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 120/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Rückabwicklung: Der Fahrzeugkaufvertrag wird wegen falscher Kilometerangaben und dem dadurch bedingten Mangel des Fahrzeugs rückabgewickelt.
Kaufpreiserstattung: Die Beklagte muss der Klägerin 17.000,00 € nebst Zinsen seit dem 28.05.2022 zahlen.
Annahmeverzug: Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des Fahrzeugsin Annahmeverzug befindet.
Standgebühr: Die Beklagte muss ein Standgeld von 7,50 € zzgl. Umsatzsteuer pro Tag für das nicht abgeholte Fahrzeug entrichten.
Rechtsanwaltskosten: Die Beklagte hat die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin zu tragen.
Keine Nutzungsentschädigung: Aufgrund der geringen Nutzung des Fahrzeugs durch die Klägerin wird keine Nutzungsentschädigung angerechnet.
Zinsanspruch: Der Zinsanspruch ergibt sich aus dem Verzug der Beklagten.
Kosten des Rechtsstreits: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Falschangaben beim Fahrzeugkauf: Eine rechtliche Betrachtung
(Symbolfoto: ERIK Miheyeu /Shutterstock.com)

Im Fokus des heutigen Rechtsthemas steht der Fahrzeugkaufvertrag und die damit verb[…]


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