LKW-Fahrer öffnet Tür und beschädigt PKW – Gericht entscheidet
Das Gericht hat in einem Verkehrsunfallfall, bei dem es um das Ein- oder Aussteigen aus einem stehenden LKW und das Öffnen der Fahrzeugtür ging, entschieden. Die Klägerin, ein Kaskoversicherer, wurde teilweise erfolgreich gegen die Beklagte, eine Kfz-Haftpflichtversicherung, vorgegangen. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 3.741,62 Euro verurteilt, und es wurde festgestellt, dass der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs durch unvorsichtiges Öffnen der Tür den Unfall verursacht hat, was eine volle Haftung nach sich zog.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 420 C 6703/20 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verurteilung der Beklagten: Die Beklagte muss an die Klägerin 3.741,62 Euro zuzüglich Zinsen zahlen.
Klärung der Haftung: Der Unfall wurde durch das Verhalten des Fahrers des Beklagtenfahrzeugs verursacht.
Beweislage: Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten bestätigen die Schuld des Beklagtenfahrers.
Keine höhere Gewalt: Der Unfall war kein Fall höherer Gewalt gemäß § 7 Abs. 2 StVG.
Verstoß gegen die StVO: Der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs verstieß gegen § 14 StVO (korrektes Verhalten beim Ein- oder Aussteigen).
Keine Mithaftung des Klägers: Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs traf keine Schuld.
Ersatz der Reparaturkosten: Die Beklagte schuldet Ersatz der Nettoreparaturkosten.
Verjährung ausgeschlossen: Die Geltendmachung der Forderung war nicht verjährt.
Verkehrsrecht: Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen
(Symbolfoto: Africa Studio /Shutterstock.com)
Im Fokus des Verkehrsrechts stehen oft komplexe Haftungssituationen, die aus alltäglichen Szenarien wie dem Ein- oder Aussteigen aus einem Fahrzeug oder dem Öffnen der Fahrzeugtür resultiere[…]