Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anordnung von Kurzarbeit unwirksam – Erfüllung des Urlaubsanspruchs

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kurzarbeit unwirksam: Arbeitnehmer erhält Urlaubsabgeltung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 23.05.2023 entschieden, dass die Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber teilweise unwirksam war. Der Kläger, ein Koch, hatte gegen die unzureichende Bezahlung und die Nichterfüllung seines Urlaubsanspruchs geklagt. Das Gericht sprach ihm eine Urlaubsabgeltung zu, wies jedoch seine weiteren Ansprüche auf Differenzvergütung für die Monate Dezember 2021 bis Februar 2022 ab.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 154/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Unwirksamkeit der Kurzarbeit: Das Gericht erkannte die Anordnung der Kurzarbeit teilweise als unwirksam an.
Urlaubsabgeltung: Der Kläger erhielt eine Urlaubsabgeltung von 636,96 € brutto zugesprochen.
Kein Anspruch auf Differenzvergütung: Der Kläger hatte keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Monate Dezember 2021, Januar 2022 und Februar 2022.
Arbeitsvertragliche Regelungen: Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitsvertrag des Klägers unzureichende Regelungen zur Kurzarbeit enthielt.
Tatsächliche Arbeitsleistung: Die vom Kläger erbrachte Arbeitsleistung wurde entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers: Das Gericht fand keinen Annahmeverzug des Arbeitgebers für die Nichtleistung von Arbeit.
Beweisführung: Das Gericht wertete die Beweisaufnahme und Zeugenaussagen, um die tatsächlichen Arbeitszeiten des Klägers zu ermitteln.
Kosten des Rechtsstreits: Der Kläger wurde zur Übernahme von drei Viertel der Prozesskosten verurteilt, während der Arbeitgeber ein Viertel zu tragen hatte.

Kurzarbeit und Urlaubsanspruch: Eine rechtliche Betrachtung
Im Fokus der arbeitsrechtlichen Diskussion steht häufig die Frage der Kurzarbeit und deren Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse. Besonders interessant wird es, w[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv