Pachtvertragsende: Pächter muss Hütte entfernen
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde der Beklagten gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurück. Grund dafür ist, dass die Klägerin berechtigte Ansprüche gegen die Beklagte hat. Diese betreffen die Entfernung einer Hütte vom Vereinsgelände der Klägerin und die Zahlung ausstehender Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Pachtverhältnisses.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Beschwerde abgelehnt: Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen.
Rechtsverfolgung aussichtslos: Es bestehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Beklagte.
Anspruch auf Entfernung der Hütte: Die Klägerin hat einen Anspruch auf Beseitigung einer auf dem Vereinsgelände stehenden Hütte.
Grundlage des Anspruchs: Der Anspruch ergibt sich aus §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB.
Pachtvertrag relevant: Es bestand ein Pachtvertrag zwischen Klägerin und Beklagter bezüglich des Grundstückteils, auf dem die Hütte steht.
Eigentum der Beklagten: Die Hütte bleibt im Eigentum der Beklagten, da sie nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages war.
Rückgabepflicht nach Vertragsende: Nach Beendigung des Pachtvertrages besteht die Pflicht der Beklagten, den Grundstückteil in ursprünglichem Zustand zurückzugeben.
Anspruch auf Nutzungsentschädigung: Die Klägerin hat einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da die Beklagte den Pachtgegenstand nicht zurückgegeben hat.
Pachtvertragsbeendigung und die daraus resultierenden Pflichten
Im Bereich des Miet- und Pachtrechts ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, insbesondere wenn es um die Beendigung von P[…]