Hundehalterin muss Schmerzensgeld zahlen
Das Landgericht Lübeck hat in einem Fall eines Hundebisses die Beklagte, die Halterin der angreifenden Hündin, zu einer Zahlung von 1.532,99 € an die Klägerin verurteilt. Die Klägerin wurde durch den Hund der Beklagten verletzt, wobei die genaue Ursache des Bisses (ob durch den Hund der Beklagten oder den Hund der Klägerin) nicht festgestellt wurde. Das Gericht sah die Gefährdungshaftung des Tierhalters als gegeben an, da die Verletzungen durch die spezifischen Gefahren der Natur des Tieres entstanden sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verletzung durch Hundebiss: Die Klägerin wurde von einem Hund gebissen und erlitt dabei ein Hämatom und weitere Verletzungen.
Halterhaftung: Die Beklagte, als Halterin des angreifenden Hundes, wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Unklarheit über den angreifenden Hund: Es blieb unklar, ob der Hund der Beklagten oder der Hund der Klägerin den Biss verursacht hat.
Gefährdungshaftung: Das Gericht sah die Gefährdungshaftung des Tierhalters als gegeben, da die Verletzung durch die spezifischen Gefahren der Natur des Tieres entstand.
Keine Schadensminderung: Der Klägerin wurde kein eigenes Verschulden oder das ihres Hundes angerechnet.
Schmerzensgeld: Zusätzlich zum Schadensersatz wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 € zugesprochen.
Abweisung weiterer Ansprüche: Andere Ansprüche der Klägerin, wie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, wurden abgewiesen.
Kostenverteilung des Rechtsstreits: Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Klägerin und Beklagter aufgeteilt.
Hundebisse und rechtliche Folgen: Ein Überblick