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Rechtsanwälte Kotz GbR

HWS-Distorsion durch Verkehrsunfall mit niedriger kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung

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Schmerzensgeldstreit nach Verkehrsunfall: Gutachten widerlegt behauptete Verletzungen
In Fällen von Verkehrsunfällen steht oft die Frage im Raum, inwieweit Verletzungen und daraus resultierende Schmerzen als direkte Folgen des Unfalls angesehen werden können. Besonders bei Kollisionen mit geringer Geschwindigkeitsänderung, wie sie häufig in städtischen Verkehrsbereichen vorkommen, ist die Bewertung der Unfallfolgen eine Herausforderung. Hierbei spielen medizinische Gutachten eine entscheidende Rolle, um die Art und Schwere der Verletzungen zu beurteilen.

Ein zentraler Aspekt in solchen Rechtsstreitigkeiten ist die Ermittlung, ob und in welchem Ausmaß ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt ist. Dies berührt die grundlegende Frage, wie Verkehrsunfälle und ihre Folgen im rechtlichen Kontext behandelt werden, insbesondere wenn es um Verletzungen wie HWS-Distorsionen geht. Solche Fälle erfordern eine sorgfältige Prüfung von Sachverständigengutachten und eine abgewogene juristische Bewertung, um festzustellen, ob die behaupteten körperlichen Beeinträchtigungen und Schmerzen tatsächlich auf den Verkehrsunfall zurückzuführen sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 156/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht hat die Forderung nach zusätzlichem Schmerzensgeld für Verletzungen, die angeblich aus einem Verkehrsunfall resultierten, abgelehnt, da der Kläger nicht überzeugend nachweisen konnte, dass die Verletzungen unfallbedingt waren.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Unfallereignis: Der Verkehrsunfall, bei dem der Kläger und der Beklagte beteiligt waren, fand am 10.02.2016 statt. Die Haftung des Beklagten wurde aufgrund eines Vorfahrtverstoßes festgestellt.
Geltend gemachte Verletzungen: Der Kläger behauptete, eine HWS-Distorsion, eine Thoraxprellung und eine Verletzung der linken Schulter (u.a. SLAP-II-Läsion) erlitten zu haben.
Anspruch auf Schmerzensgeld: Der Kläger forderte über das bereits gezahlte Schmerzensgeld von 650,00 € hinaus weiteres Schmerzensgeld und Ersatz für einen Haushaltsführungsschaden.
Sachverständigengutachten: Das Landgericht stützte sich auf ein interdisziplinäres Sachverständigengutachten, um die Unfallfolgen zu bewerten.


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