Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bautenstandsbericht des Bauleiters des Bauträgers falsch – Haftung gegenüber Erwerber

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Falscher Bautenstandsbericht: Bauträger und Architekt haften für Schadensersatz
Das Urteil befasst sich mit der Frage der Haftung eines Bauleiters gegenüber dem Erwerber einer Eigentumswohnung bei falscher Bestätigung des Bautenstands in einem Bauträgervertrag. Es geht insbesondere um die Ansprüche des Erwerbers auf Schadensersatz und die Gesamtschuldnerhaftung der am Bau Beteiligten. Kern des Rechtsstreits ist die Pflichtverletzung des vom Bauträger beauftragten Bauleiters bei der Erstellung des Bautenstandsberichts und die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen. Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Reichweite vertraglicher Pflichten gegenüber Dritten und der persönlichen Haftung wegen Verletzung von Schutzgesetzen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 407/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass die Beklagten dem Kläger Schadensersatz und Rückerstattungen aufgrund von falschen Bautenstandsberichten und einer nicht fristgerecht fertiggestellten Eigentumswohnung zahlen müssen.

Zentrale Punkte des Urteils:

Fehlerhafte Bautenstandsberichte: Der bauleitende Architekt bestätigte einen unzutreffenden Bautenstand von 96,5 %, während das Bauvorhaben tatsächlich nur zu 81,5 % fertiggestellt war.
Schadensersatzforderungen: Der Kläger forderte Schadensersatz, da er aufgrund der fehlerhaften Informationen zu hohe Zahlungen leistete.
Nichtigkeit des Zahlungsplans: Der im Bauträgervertrag vereinbarte Zahlungsplan war nichtig, da er zu Lasten des Klägers von den zwingenden Vorschriften des § 3 Abs. 2 MaBV abwich.
Haftung der Beklagten: Verschiedene Beklagte, darunter die Bauträgergesellschaft, ihre Gesellschafter und der Architekt, wurden zur Zahlung verurteilt.
Rückzahlung und Zinsansprüche: Der Kläger erhielt die zu viel gezahlten Beträge sowie Zinsen zurück.
Schadensersatz für Mietausfall: Aufgrund der Verzögerung bei der Fertigstellung der Wohnung machte der Kläger Schadensersatz für entgangene Mieteinnahmen geltend.
Gesamtschuldnerische Haftung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung der verschiedenen Beträge verurteilt.
Rechtliche Konsequenzen


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv