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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung wegen langandauernder Erkrankung und bEM

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Rechtsprechung zur Kündigung bei langanhaltender Krankheit
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist, stellt sich für den Arbeitgeber oft die Frage, unter welchen Umständen eine Kündigung möglich ist. Die zentrale Rechtsfrage dreht sich dabei um die soziale Rechtfertigung einer solchen Kündigung und die damit verbundenen Voraussetzungen. Hierbei sind insbesondere die Dauer der Erkrankung, die Prognose der Genesung und die Auswirkungen auf den Betrieb zu berücksichtigen. Ein weiteres wesentliches Element ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM), welches darauf abzielt, langzeiterkrankte Mitarbeiter wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind im Arbeitsrecht verankert und werden durch Urteile präzisiert.

In diesem Kontext sind auch die Themen Kündigungsschreiben, Kündigungsschutzprozess, Kostenstellenverantwortlichkeit und Reisekostenabrechnung von Bedeutung, die im Falle einer Verdachtskündigung zusätzlich an Gewicht gewinnen können. Diese Aspekte bilden die Grundlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung und sind entscheidend für die Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschutz.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Ca 160/16  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung eines langzeiterkrankten Mitarbeiters unwirksam ist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist und das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem wurde die außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund unzureichend substantiierter Vorwürfe und mangelnder Anhörung des Mitarbeiters als nicht gerechtfertigt angesehen.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Kündigung aufgrund langandauernder Erkrankung ist nur zulässig, wenn di[…]


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