Streit um Kostenverteilung: Wohnungseigentumseinheiten versus Miteigentumsanteile
Die Frage der Kostenverteilung im Kontext des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) ist ein zentrales Anliegen für Eigentümergemeinschaften. Dabei geht es um die gerechte Aufteilung von Gemeinschaftskosten, die auf Basis verschiedener Kriterien erfolgen kann. Häufig wird dabei zwischen der Verteilung nach Miteigentumsanteilen und nach Wohnungseigentumseinheiten unterschieden. Die Beschlussfassung über den Verteilungsschlüssel ist dabei oft Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Es gilt zu prüfen, ob eine Änderung des Schlüssels den Grundsätzen ordentlicher Verwaltung entspricht und ob eine eventuelle Kostenbelastung für einzelne Eigentümer gerechtfertigt ist. Dabei können auch Fragen des Ermessensfehlgebrauchs eine Rolle spielen. In diesem Kontext ist eine fundierte Rechtsberatung oft unerlässlich, um die Interessender beteiligten Parteien zu wahren.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 S 96/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht entschied, dass die Kostenverteilung nach Sondereigentumseinheiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtens ist und den Grundsätzen ordentlicher Verwaltung entspricht.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Klägerin hatte Berufung gegen die Beschlussfassung zu den Kostenverteilungen für Außenbeleuchtung, Baumentfernung und Treppenhausfenster eingelegt.
Das Gericht fand die Berufung der Klägerin nicht begründet und die Beschlüsse nicht für ungültig zu erklären.
Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, den Verteilungsschlüssel für Kosten durch Beschluss zu ändern.
Die Kostenverteilung nach Sondereigentumseinheiten wurde als einfache und verständliche Methode betrachtet.
Erhebliche Mehrbelastungen eines Wohnungseigentümerssind bei einer Änderung des Verteilungsschlüssels nicht ausgeschlossen.
Das Gericht stellte fest, dass keine unbillige Benachteiligu[…]