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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

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Rechtmäßigkeit der Kündigung von Privatschulverträgen bei Elternkonflikten
Die zentrale Rechtsfrage, die in dem folgenden Urteil behandelt wird, dreht sich um die Gültigkeit der Kündigung eines Privatschulvertrags. Hierbei steht insbesondere im Fokus, ob Drohungen und Vorwürfe seitens der Eltern gegenüber der Schule einen legitimen Kündigungsgrund darstellen können. Das Kernthema umfasst dabei die Abwägung zwischen dem Interesse der Schule an einem störungsfreien Betrieb und der Einhaltung vertraglicher Pflichten gegenüber den Rechten der Eltern und Schüler. Die Problemstellung berührt somit Aspekte wie die Auslegung von Vertragsklauseln, die Anforderungen an eine einstweilige Verfügung und die Bewertung des Verhaltens der Vertragsparteien im Kontext einer Schulvereinbarung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 75/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass die Kündigung eines Privatschulvertrags aufgrund von Drohungen und Vorwürfen der Eltern gegen die Schule rechtens ist, da diese das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt hatten.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Kündigung des Privatschulvertrags: Die Schule kündigte die Verträge mit den Eltern zweier Schülerinnen nach Drohungen und Vorwürfen gegen die Schule und ihre Mitarbeiter.
Einstweilige Verfügung: Die Eltern beantragten eine einstweilige Verfügung, um die Kündigung auszusetzen und ihre Kinder weiterhin an der Schule unterrichten zu lassen.
Verfügungsgrund fehlt: Das Gericht sah keinen Grund für eine einstweilige Verfügung, da die Eltern zu lange gewartet hatten, um diese zu beantragen.
Vertragsklausel: Die Kündigungsklausel im Vertrag wurde als nicht unangemessen betrachtet und die Schule hatte berechtigte Gründe für die Kündigung.
Vertrauensverhältnis: Das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern wurde durch die Äußerungen der Eltern als nachhaltig beschädigt angesehen.
Meinungsfreiheit: Das Gericht betonte, dass die Kündigung nicht dazu diente, einen kritischen Diskurs zu unterbinden, sondern aufgrund des haltlosen Verhaltens der Eltern erfolgte.
Interessenabwägung:[…]


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