Arbeitsrecht: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung
Die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Insbesondere bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit stellt sich die Herausforderung, zu bestimmen, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt und wie sich dies auf den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers auswirkt. Dabei sind Aspekte wie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die zugrundeliegenden Erkrankungen und die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag von Bedeutung. Die Klärung dieser Fragen kann oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen die Unterstützung eines Rechtsanwalts hilfreich sein kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Arbeitsgericht Herne entschied, dass der Kläger keinen weitergehenden Entgeltanspruch für den Monat März 2022 hat, da die Entgeltfortzahlung für insgesamt 43 Krankheitstage, die auf das gleiche Grundleiden zurückzuführen sind, bereits vor dem streitgegenständlichen Zeitraum erfüllt wurde.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der 22-jährige Kläger, ein Lagerarbeiter, erlebte mehrere Phasen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund verschiedener Krankheiten.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum vom 21.02. bis zum 30.03.2022 steht im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.
Der Kläger behauptet, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten 2022 auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhten und somit keine Fortsetzungserkrankung vorliege.
Die Beklagte ist der Ansicht, dass der Kläger ab dem 23.02.2022 keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung habe, da die Erkrankungen auf derselben Grundlage beruhten.
Das Gericht entschied, dass der Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen bereits vor dem 01.03.2022 ausgeschöpft war.
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit medizini[…]