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Handyverstoß – KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

KI-Bildanalyse zur Erkennung von Handyverstößen: Rechtlich bedenklich oder sinnvolle Fahrzeugüberwachung?
In der zeitgemäßen Verkehrsüberwachung kommt vermehrt der Einsatz von moderner KI-Bildanalyse zur Anwendung. Insbesondere deren legale Nutzung zur Erkennung und Ahndung von Handyverstößen im Straßenverkehr sorgt vermehrt für Diskussionen. Hierbei geht es um den essenziellen Balanceakt zwischen effektiver Gefahrenprävention, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fahrer, welches unter dem Datenschutz fällt. Zudem stellt sich die juristische Frage nach einer ausreichenden rechtlichen Grundlage für solche Maßnahmen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 27c OWi 8041 Js 2838/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das AG Trier hat geurteilt, dass die Nutzung von KI-gestützter Bildanalyse zur Erkennung von Handyverstößen im Verkehr rechtmäßig ist.

Die zentralen Punkte des Urteils:

Eine Risikofahrerin wurde aufgrund von vorsätzlichen, rechtswidrigen Benutzungen eines Handys während der Fahrt zu einer Geldstrafe von 100,00 EUR verurteilt.
Das verwendete** MonoCam-System** ist kein standardisiertes Messverfahren, aber es erfasst und analysiert Daten von vorbeifahrenden Fahrzeugen mittels KI-Software.
Die Erfassung von Kennzeichen und Fahrzeugführern durch das System ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen.
Trotz dieses Eingriffs, liegt bei Nichttreffern kein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, da in diesen Fällen die Daten sofort und spurlos gelöscht werden.
Bei gegebener Grund im Einzelfall kann ein Beweisverwertungsverbot zum Tragen kommen.
Der Öffentlichen Interesse an effektiver Gefahrenabwehr im Straßenverkehr überwiegt gegenüber dem Recht des Individuums auf Schutz seiner persönlichen Daten.
Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage für die Datenerfassung durch das MonoCam-System, besteht kein Beweiserhebungsverbot, da das Interesse an der Wahrheitsfindung und rechtsstaatlicher Verfahrensführung überwiegt.
Eine effektive Abwehr von Gefahren, insbesondere von Handyverstößen im Str[…]


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