Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – arglistige Täuschung über die Ausstattungsvariante

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Minderungsbetrag gefordert: Klage nach Fahrzeugkauf
Bei der Analyse von Streitigkeiten im Kontext von Fahrzeugkaufverträgen stößt man oft auf Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der beworbenen und der tatsächlichen Ausstattungsvariante eines Fahrzeugs im Mittelpunkt steht. Hierbei wird die zentrale Rechtsfrage aufgeworfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und inwiefern der Käufer Anspruch auf einen Minderungsbetrag geltend machen kann. Die Problemstellung dreht sich um die Gültigkeit des Gewährleistungsausschlusses und die korrekte Identifikation eines Fahrzeugmangels. Das juristische Kernthema umfasst somit Aspekte des Verkehrsrechts und speziell des Gebrauchtwagenkaufvertrags. Es wird untersucht, ob der Verkäufer seine Pflichten verletzt hat und ob der Käufer berechtigt ist, eine Klage einzureichen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 C 314/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Velbert wies die Klage eines Käufers ab, der nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens eine Minderung des Kaufpreises aufgrund einer vermeintlichen arglistigen Täuschung über die Ausstattungsvariante forderte.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beklagter bot 2015 einen Opel Adam Slam auf mobile.de an, verkaufte aber einen Opel Adam Jam mit geringerer Ausstattung.
Kläger kaufte das Fahrzeug für 10.990,- EUR und entdeckte später die abweichende Ausstattungsvariante.
Kläger forderte Minderungsbetrag von 2.000,- EUR, behauptete arglistige Täuschung und sah den Beklagten als gewerblichen Verkäufer.
Beklagter behauptete, den Fehler in der Anzeige nicht bemerkt zu haben und kein gewerblicher Verkäufer zu sein.
Das Gericht fand, dass das Fahrzeug möglicherweise einen Sachmangel aufwies, aber die Haftung des Beklagten wirksam ausgeschlossen wurde.
Gewährleistungsausschluss im Vertrag war wirksam, da der Beklagte nicht als gewerblicher Verkäufer eingestuft wurde.
Arglist des Beklagten wurde nicht nachgewiesen, Klage wurde daher abgewiesen.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von k[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv